keine Insolvenzverschleppung bei grenzüberschreitender Gesellschaft

keine Insolvenzverschleppung bei grenzüberschreitender Gesellschaft

In einem Strafverfahren wg. angeblicher Insolvenzverschleppung haben wir das Verfahren zur Einstellung gebracht. Es war nicht nachweisbar, dass tatsächlich Zahlungsunfähigkeit vorlag. Denn das Unternehmen verfügte auch über einen (zahlungsfähigen) ausländischen Sitz, der bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht berücksichtigt worden war.

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