Veröffentlichungen Steuerrecht

Hier finden Sie einige Themen aus dem Steuerrecht aufbereitet.

 

Immobilienkauf - Renovierungskosten

Wenn man eine renovierungsbedürftige Immobilie kauft, kann es passieren, dass die Renovierungsaufwendungen steuerlich nicht sofort (als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) abgezogen werden dürfen, sondern als Anschaffungskosten über die AfA abgeschrieben werden müssen.

Der sofortige Steuerabzug ist aber attraktiver, weil der Steuerspareffekt schneller eintritt (sofort statt erst über viele Jahre verteilt).

Der BFH hat jetzt entschieden (Beschluss v. 28.04.2020, IX B 121/19): Wenn man in dem Zeitraum zwischen Abschluss des Notarvertrags und Übergang von Besitz und Nutzen und Lasten renoviert, sind die Kosten sofort abzugsfähig, ohne über die AfA abgeschrieben werden zu müssen. Das liegt an der Formulierung in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Das kleine Wort „nach“ Anschaffung gibt den Ausschlag.

Für Immobilienkäufer kann es also steuerlich attraktiv sein, den Besitzübergang und Übergang von Nutzen und Lasten etwas hinauszuschieben, wenn man die Renovierungsarbeiten schnell vornehmen möchte.

 

BEPS - wichtige Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

BEPS steht für "Base Erosion and Profit Shifting" (Erosion der Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung) und ist die Überschrift für Bemühungen der Behörden unter Führung der OECD, mit denen Steuervermeidungsstrategien von Unternehmen bekämpft werden sollen. Den Abschlussbericht der OECD zu dem Thema finden Sie hier.