Unsere Kompetenz im Bank- und Kapitalmarktrecht
HÜBNER Rechtsanwälte – qualifiziert im Bank- und Kapitalmarktrecht
Als gefragte Kanzlei beraten HÜBNER Rechtsanwälte sowohl Bankkunden und Kapitalanleger als auch Finanzmakler. Wir beraten Kapitalanleger und Bankkunden bei Ansprüchen gegen Banken, Emittenten und Vermittler und haben hier energisch eine Reihe von Gerichtsverfahren in den Bereichen geschlossene Fonds, Finanzderivate usw. geführt. Wir beraten aber auch Finanzmakler bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und den rechtlichen Anforderungen an eine richtige Kundenberatung.
Rechtsanwalt Kay Hübner ist im Bank- und Kapitalmarktrecht besonders qualifiziert.
Er hat in der Rechtsabteilung der Deutsche Börse AG und danach für einen Emittenten gearbeitet, bei dem er bei der Prospektierung von Kapitalanlagen beraten hat. Herr Hübner hat den Fachanwaltskurs Bank- und Kapitalmarktrecht absolviert und bildet sich regelmäßig auf Fachkongressen und Fortbildungsveranstaltungen fort.
Rechtsanwalt Hübner ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. (BrV) und der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.