BGH, Urteil v. 12.07.2016, XI ZR 564/15
Inhalt:
Die Widerrufsbelehrung in Sparkassen-Darlehensverträgen mit der Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen." ist fehlerhaft. Diese Belehrung konnte die Widerrufsfrist nicht auslösen, sodass das Widerrufsrecht grundsätzlich noch heute bestehen kann.
Anmerkung:
Dieses Urteil beendet eine Diskussion, die durch uneinheitliche Urteile von verschiedenen Gerichten zu diesem Thema ausgelöst wurde.