Unser Versprechen
Das dürfen Sie als Mandant von uns erwarten:
- Verschwiegenheit – Bei uns erfahren Sie absolute Diskretion. Sollten wir als Rechtsanwälte als Zeugen vernommen werden, werden wir noch nicht einmal ohne Ihre Zustimmung vor einem Richter offenbaren, was Sie uns anvertraut haben.
- Interessenvertretung – Wir vertreten Ihre Interessen. Gemeinsam besprechen wir, ob der „Kuschelkurs“ oder die harte Gangart gegen den Gegner sinnvoll ist. Wir beherrschen beides. Wir setzen um, was wir zusammen planen.
- Qualität – In unseren Schwerpunktbereichen bilden wir uns laufend fort und kennen die Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir kennen den Markt, auf dem wir uns bewegen. Wenn Ihr Auftrag Bereiche berührt, die wir nicht abdecken, sagen wir Ihnen das offen.
- Information – Sie werden über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich unterrichtet. Sie erhalten insbesondere alle wesentlichen Schriftstücke von uns, die wir erhalten oder versandt haben. Sie können Ihre Akte online bei uns einsehen.
- Kostentransparenz – Wir berechnen unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbaren unsere Vergütung mit Ihnen, soweit das zulässig ist. Die Abrechnung nach dem RVG ist abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit. Bei einer Vergütungsvereinbarung ist die Vergütung abhängig vom Zeitaufwand oder wir vereinbaren eine Pauschale. Unser Stundensatz liegt je nach Spezialisierungsgrad der Tätigkeit bei 200,00 bis 400,00 EUR/Stunde. Gerne besprechen wir hierzu alle Ihre Fragen ausführlich.